Berufsgenossenschaftsbeiträge

Die gesetzlichen Berufsgenossenschaften erfüllen sowohl für Unternehmen und deren Beschäftigte eine wichtige Aufgabe. Sie sind in erster Linie eine verpflichtende Versicherung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter im Hinblick auf z.B. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Folgen.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften müssen jedoch finanziert werden. Der Gesetzgeber hat sich für eine Finanzierung im Umlageverfahren der Versicherten mit nachträglicher Bedarfsdeckung entschieden. Das bedeutet, dass jährlich die Kosten des vergangenen Jahres in Rechnung gestellt werden. Bei der Berechnung der Beträge spielen sowohl die jährlichen Arbeitsentgelte (Lohnsummen der Versicherten) als auch die Gefahrklassen, welche sich wiederum aus der durchschnittlichen Unfallgefahr der spezifischen Branche errechnen, eine wesentliche Rolle.

Jedoch ist die Nachvollziehbarkeit im Detail für Laien kaum möglich und insbesondere die Einstufung der jeweiligen Gefahrklasse und die Zuschlags- und Nachlassverfahren sind sehr komplex.

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass die Kosten der Berufsgenossenschaftsbeiträge in vielen Fällen deutlich optimiert werden können. 

Mit entsprechender Fachexpertise und langjähriger Erfahrung mit Umgang und Verhandlung, sowie der richtigen Argumentationsstrategie gegenüber den Berufsgenossenschaften können viele einzelne Faktoren zu einer erheblichen Reduzierung der Berufsgenossenschaftsbeiträge führen. Die Reduzierung der Kosten führt aber keineswegs zur Reduzierung des Leistungsumfangs der Berufsgenossenschaft. 

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mierung Ihrer Beitragsstruktur.